Wie auch in den vergangenen Jahren lud der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Baurecht interessierte Studenten zum Baurechtstreff 2011 am 11. November im Steigenberger Airport Hotel in Frankfurt/Main ein. Über das Institut und die Versuchsanstalt für Geotechnik der TU Darmstadt unter Leitung von Herrn Prof. Dr.-Ing. Rolf Katzenbach meldeten sich schließlich sechs Studenten an.
Nach der Begrüßung durch Herrn RA Hartmut Paulsen in seiner Funktion als Präsident der Europäischen Gesellschaft für Baurecht erfolgte der erste Beitrag von Dr. Johannes Hahn (EU-Kommissar für Regionalpolitik) über Strukturpolitik in Europa unter Einbeziehung der kleineren und mittleren Unter-nehmen für alle Veranstaltungsteilnehmer gemeinsam, bevor sich die Wege nach der anschließenden Kaffeepause trennten.
Im anschließenden Vortrag befasste sich Herr RA Michael Halstenberg als stellvertretender Vorsitzender der DGfB e.V. mit der Novellierung des Bauvertrags-rechtes und betonte vor allem die Widersprüche zwischen einem ursprünglich geschlossenem Vertrag und den dynamischen Änderungen während des Baus sowie die Wichtigkeit eines fortlaufenden Dialoges zwischen Auftraggeber und –nehmer.
Der dritte Vortrag durch Herrn RA Prof. Dr. jur. Dieter Kainz über verschiedene Verjährungsprobleme am Bau befasste sich vor allem mit der inzwischen geltenden dreijährigen Verjährungsfrist, die mal gut gemeint war, aber nach zahlreichen Erfahrungen in der Praxis mehr schadet als nützt. Hier gelte es zukünftig, eine Neuregelung zu finden.
Herr Dr. Johann Kuffer als stellvertretender Vorsitzender des VII. Senats des BGH griff danach die aktuelle Rechtssprechung zu Sicherheiten am Bau auf. Kernpunkt des Vortrages war die Aussage, dass eine Sicherheitsleistung durch den Bauaus-führenden in Höhe von 5 % ausreichend und höhere Forderungen unangemessen seien.
Im letzten Vortrag vor der Mittagspause befasste sich Herr Prof. Dr.-Ing. Lothar Ruf mit der Berechnung von Nachträgen. Kernpunkt seines Vortrages war die bessere Transparenz von Angeboten, wenn Gemeinkosten als gesonderte Position im LV auftauchen würden, anstatt mit den Einzelkosten der Teilleistungen als Einheitspreis verwoben zu werden.
Nach dem überaus schmackhaften und umfangreichen Mittagessen, das keine Wünsche offen ließ, befasste sich Herr Dipl.-Ing. Gerhard Breitschaft als Präsident des Deutschen Instituts für Bautechnik mit der Einführung der Eurocodes als Normenwerk für Bauingenieure. Hierbei ließ er nicht unerwähnt, dass dadurch auch Regeln eingeführt würden, die sich bisher noch nicht in der Praxis bewähren konnten, nun aber trotzdem bindend seien. Für die anwesenden Bauingenieure sicher das interessanteste Thema.
Frau Ministerialrätin Dr. Kirstin Pukall ließ sich entschuldigen. Den Vortrag zu neuen Tendenzen im Vergaberecht trug stattdessen Herr Dipl.-Verwaltungswirt Hans-Peter Müller vor. Kernaussagen waren hier, dass die Effizienz der Verfahren zu steigern und zukünftig mehr Wert auf Aspekte wie Umweltziele, Innovation, Soziales und Transparenz zu legen sei.
Im letzten Vortrag des Tages befasste sich Herr Ministerialdirektor a. D. Prof. Dr. Michael Krautzberger mit der Novellierung des Baugesetzbuches, was sich mit der Aussage zusammenfassen lässt, dass das globale Klima inzwischen auch ein Thema bei lokalen Bauvorhaben darstellt. Dies äußere sich unter anderem auch im „Fukushima“-Gesetz.
Um 16 Uhr war die Veranstaltung dann offiziell beendet. Alle eingeladenen Studenten bedanken sich für die freundliche Einladung durch die Deutsche Gesellschaft für Baurecht.
Christian Bönsch, Bauingenieurstudent der TU Darmstadt